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Unter Arbeitsschutz versteht man in der Regel sämtliche Schutzvorkehrungen, welche notwendig sind, um das Leben eines Menschen zu sichern. Und nicht nur das, auch sollen Unfälle oder andere schlimme Geschehnisse vermieden werden. Der Arbeitsschutz ist damit eine Art effizienter Plan zur Unfallvermeidung. Er ist festgelegt und für die jeweiligen Berufe bestimmt, ausgearbeitet und überwacht. Wer in der heutigen, sehr anspruchsvollen Arbeitswelt Fuß fassen möchte, der muss sich an die Verordnungen des Arbeitsschutzes halten. Diese ändern sich innerhalb der Berufszweige und sind jeweils so ausgerichtet, dass berufsspezifische Risiken abgedeckt werden.
Menschengerechte Arbeitsbedingungen
Vor allem bei Berufen, welche mit Bauen oder Handwerk zu tun haben, ist der Arbeitsschutz eine wichtige Grundlage dafür, um menschengerechte Arbeitsbedingungen zu schaffen. Nur dann können Beschäftigungssysteme funktionieren. In sehr vielen anderen Berufen, die auf den ersten Blick weniger Gefahren bergen, gibt es diese Bestimmungen auch. Allerdings kommen sie bei einem Bankkaufmann weniger häufig zum Tragen, als bei Waldarbeitern oder Arbeitern in der Forstwirtschaft.
Wirksame Unfallvermeidung für sicheres Arbeiten
Dadurch, dass der technische Fortschritt zu unserem Alltag gehört, müssen sich die Arbeitnehmer, bzw. die komplette Arbeitswelt anpassen. Damit dies überhaupt funktionieren kann, müssen sich gleichermaßen die Arbeitsschutzbedingungen und Vorschriften anpassen. Dies stellt eine immer größer werdende Herausforderung dar, der digitale Wandel und die immer besser, größer und schneller werdenden Geräte müssen bedient werden können. Sicherheit und Gesundheit sind diejenigen Begriffe, die bei einem Arbeitgeber oberste Priorität haben muss. Das Ziel eines jeden Arbeitgebers muss es sein, seine Arbeitnehmer vor sämtlichen Gefahren oder gesundheitlichen Schädigungen zu schützen. Um dies gewährleisten zu können gibt es das Arbeitsschutzgesetz, an dessen Bestimmungen sich gleichermaßen Arbeitnehmer und Arbeitgeber halten müssen.
Beispiel: Wer mit giftigen Chemikalien arbeitet, der muss laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) entsprechende Schutzkleidung tragen, eine Atemmaske und Sicherheitsschuhe. Die Kleidung darf gefährliche Substanzen nicht durchlassen. Ebenso dürfen die Chemikalien nicht ohne sichere Handschuhe angefasst werden.
Diese und weitere Beispiele zeigen, dass es heute unerlässlich ist, gewisse Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen und für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber einheitlich zu gestalten. So ist es nicht Sache des Arbeitgebers, bestimmte Sicherheitsvorkehrungen aufzustellen, er muss diese sogar durchsetzen.
Arbeitsschutzgesetz beim Bauen berücksichtigen
Diverse Bauarbeiten unterliegen ebenfalls gewissen Schutzbedingungen. So ist es auf dem Bau unerlässlich, einen Helm zu tragen und ausschließlich mit entsprechender Arbeitskleidung zu erscheinen. Meist sind Sicherheitsschuhe vorgeschrieben, welche eine Stahlkappe an den vorderen Enden integriert haben. Auch müssen oft Schnittschutzhandschuhe und Schnittschutzhosen getragen werden, wenn der Bauarbeiter mit Sägen, beispielsweise Kreissägen, zu tun hat.
Arbeitgeber müssen ihre Angestellten in dieser Sache sogar mündlich und schriftlich unterweisen, sodass diese selbst in der Lage sind, Gefahren und Gesundheitsgefährdungen zu erkennen, und diese sachgerecht beseitigen zu können. Die jeweilige Arbeitssituation muss dabei im Betrieb immer berücksichtigt werden. Das Problem, welches es leider immer wieder in den Betrieben zu beobachten gibt, ist, dass viele Arbeitsschutzbedingungen und Maßnahmen veraltet sind. So hält man sich zwar an „irgendwelche“ Arbeitsschutzvorschriften, diese sind allerdings längst nicht mehr auf dem neuesten Stand. Hier ist der Arbeitgeber in der Pflicht, diese regelmäßig den aktuellen Standards anzupassen. Vor allem auch dann, wenn es der Betrieb eine Ausbildungsstätte darstellt und Auszubildende unterrichtet.
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