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Wenn heute über vielleicht leistungsschwache Motoren mit nur 1 PS gelächelt wird, dann sind sich viele Menschen nicht bewusst, was 1 PS bedeutet. Es ist im Verhältnis zu dem, was auch der stärkste Mann der Welt an Kraft aufbringen kann, eine ungeheure Leistung. Per Definition bedeuten 1 PS, das in einer Sekunde ein Gewicht von 75 kg einen Meter hochgehoben wird. Dies aber nicht etwa nur einmal, sondern dauerhaft, oft Tausende Male hintereinander. Im Verbund mit den entsprechenden Materialien, wie etwa Stahl, sind Maschinen, die oft weit mehr als 1 PS an Leistung aufbringen, sehr nutzbringend, aber auch gefährlich. Darum ist Maschinensicherheit ein beständiges Thema.
Was ist denn eigentlich Maschinensicherheit?
Im Grunde lässt sich Maschinensicherheit mit wenigen Worten beschreiben: Maschinensicherheit ist dann gegeben, wenn von der Maschine bei ordnungsgemäßer Installation, Wartung und Anwendung keine Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt besteht. Dass es nicht ganz so einfach ist, zeigt sich an zwei Wörtern, die auch noch dazu gehören und die lauten: „soweit anwendbar“.
Maschinen, oder das, was als Maschinen definiert ist, dienen üblicherweise einem Zweck. Maschinen formen, heben, biegen, drehen, bohren oder schleifen, um nur ein paar Anwendungsbereiche zu nennen. Dazu müssen sie mehr oder weniger kontrolliert und bedient werden und sie besitzen bewegliche Bestandteile. Viele Maschinen können so schlicht nicht 100 % sicher sein, weil sie sonst ihren Zweck verlieren würden. Darum gibt es Sicherheitsbauteile.
Wie definieren sich Sicherheitsbauteile?
Zu fast allen Maschinen gibt es sogenannte Sicherheitsbauteile, die gewährleisten sollen, dass die Maschinensicherheit gegeben ist, soweit diese anwendbar ist. Was ist ein Sicherheitsbauteil im engeren Sinne?
- Es übt eine Sicherheitsfunktion aus
- Es wird gesondert bereitgestellt
- Ein Ausfall oder eine Fehlfunktion des Sicherheitsbauteils gefährdet Mensch, Tier oder Umwelt
- Es hängt nicht mit der Funktionalität der Maschine zusammen
Erst in der Kombination von Maschine und Sicherheitsbauteil ergibt sich die erforderliche Maschinensicherheit. Das bedeutet jedoch nicht, dass nun absolut keine Gefahr mehr besteht. Der Faktor Mensch muss nun ebenso mit einbezogen werden.
Maschinensicherheit ist individuell
Wenn in einer Maschinenfabrik zum Beispiel eine Presse zur Formung von Blechen hergestellt und an den Kunden ausgeliefert wird, dann findet sich die Maschine nach dem Aufstellen in einer bestimmten Umgebung, in der nun Anpassungen vorgenommen werden müssen.
Diese Anpassungen richten sich nach dem, was in dem jeweiligen Unternehmen notwendig ist, um die größtmögliche Maschinensicherheit zu gewährleisten. In der Regel ist dafür der jeweilige Sicherheitsbeauftragte der Firma zuständig, der zunächst eine Gefährdungsanalyse am Arbeitsplatz durchführt. Unter Umständen zieht er oder sie hierzu auch außerbetriebliche Fachleute hinzu, etwa Experten der Unfallversicherungen. In der Gefährdungsanalyse werden so durchzuführende Maßnahmen aufgeführt, um die Maschinensicherheit, soweit anwendbar, zu gewährleisten. Alles, was nun mit Sicherheitsbauteilen an Gefahrenquellen nicht abwendbar ist, muss durch entsprechende Schulungen der Mitarbeiter auf ein Risiko-Minimum reduziert werden.
Unfallrisiken durch Schulung senken
Im Jahr 2006 verabschiedete das EU-Parlament die Neufassung der Maschinenrichtlinie, die in den folgenden Jahren in nationales Recht der EU-Mitgliedsländer umgesetzt wurde. In Deutschland wurde daraus das Produktsicherheitsgesetz mit der neunten Verordnung (9. ProdSV), die unter dem Begriff Maschinenverordnung bekannt ist.
Zum einen ist der Hersteller von Maschinen verpflichtet, zu gewährleisten, dass die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen bei der Nutzung der Maschine erfüllt sind. Mit der EG-Konformitätserklärung und der Anbringung der CE-Kennzeichnung wird dies kenntlich gemacht. Zum anderen steht der Betreiber der Maschine in der Pflicht, alles dafür zu tun, das ein sicherer Umgang der Mitarbeiter mit der Maschine das Unfallrisiko senkt. Hier greifen die Unfallverhütungsvorschriften der genossenschaftlichen Unfallversicherungen und die Maschinenverordnung ineinander. Zur Maschinensicherheit gehören so Unterweisungen und Schulungen in Bezug auf den Umgang, die Bedienung und die möglicherweise bestehenden Gefahren und wie diese zu vermeiden sind. Die Kette der Verantwortlichkeiten bezüglich Maschinensicherheit reicht vom Hersteller über den Betreiber bis hin zum Bedienungspersonal.